Im ersten Schritt werden Bereiche und Tätigkeiten festgelegt, die beurteilt werden sollen. Bereiche, die in Bezug auf die psychischen Belastungen gleichartig sind, können zu einer Einheit zusammengefasst werden. Psychische Belastungen können nach Art der Tätigkeit (z. B. Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Berufsgruppen) und nach Arbeits- und Organisationsbereichen (z. B. Verwaltung, Produktion, Lager) unterteilt werden. Wichtig ist, dass die Bildung von Einheiten nachvollziehbar begründet sein muss. Empfehlenswert ist daher, sich zunächst einen Überblick über die Ablauf- und Aufbauorganisation sowie die Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen in einem Betrieb einzuholen.

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