Überblick

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) enthält Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege, indem es Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz für Beschäftigte unterschiedliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht vor.

Wenn ein akuter Pflegebedarf plötzlich auftritt, haben berufstätige Familienmitglieder das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernzubleiben – sog. kurzzeitige Arbeitsverhinderung.[1] Zum anderen haben Beschäftigte für eine längere Pflege in häuslicher Umgebung Anspruch auf Gewährung einer bis zu 6-monatigen "Pflegezeit". Neben dem PflegeZG gilt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches das gleiche Ziel verfolgt und Beschäftigten einen befristeten Teilzeitanspruch eröffnet.

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1.1.2015 werden Pflegezeit und Familienpflegezeit weiter entwickelt, indem Beschäftigte, die sich für eine Pflege naher Angehöriger entscheiden, finanziell besser abgesichert werden.

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