1Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. 2Der Personalrat kann eine ihm nicht als Mitglied angehörende Person zur Protokollführung hinzuziehen. 3Die Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 4Der Personalrat hat bei der Anberaumung seiner Sitzungen auf die dienstlichen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. 5Der Dienststellenleiter ist vom Zeitpunkt der Sitzung rechtzeitig zu verständigen. 6Die Beendigung der Sitzung ist ihm in geeigneter Weise anzuzeigen.

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