1Die Sitzungen des Personalrates sind nicht öffentlich. 2Der Personalrat kann eine ihm nicht als Mitglied angehörende Person zur Protokollführung hinzuziehen. 3Die Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 4Der Personalrat hat bei der Anberaumung seiner Sitzungen auf die dienstlichen Erfordernisse und die Verteilung und Lage der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Mitgliedern Rücksicht zu nehmen. 5Die Dienststellenleitung ist vom Zeitpunkt der Sitzung rechtzeitig zu verständigen.

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