Die Dienststelle und der Personalrat haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere jede unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung, der Abstammung, [Bis 16.05.2023: der Rasse,] [1] des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen, der Heimat, der Herkunft, der Beziehungen oder der politischen oder der gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung sowie jede rassistische Behandlung[2] unterbleibt.

[1] Gestrichen durch Gesetz zur Ersetzung des Begriffs Rasse“ im Hamburgischen Landesrecht. Anzuwenden bis 16.05.2023.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Ersetzung des Begriffs Rasse“ im Hamburgischen Landesrecht. Anzuwenden ab 17.05.2023.

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