Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen

  • Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen,
  • Teilnahme an Messen,
  • Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen,
  • Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen und
  • Tätigkeiten im Bereich der Güter- und Personenbeförderung, wenn diese ausschließlich im Rahmen des Transitverkehrs getätigt werden.

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