Die obligatorische Anschlussversicherung wird unabhängig davon begründet, wie lange das vorher bestandene Versicherungsverhältnis dauerte. So können z. B. auch Personen, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei werden, ihre Versicherung ohne Erfüllung einer Vorversicherungszeit freiwillig fortsetzen.
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