Tatbestand Norm Folge
Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener (bis 2.575 EUR Monatslohn) § 100 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV Beitragsfreiheit[1]
Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine und Geldkarten) im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze § 8 Abs. 1 Satz 2,3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Steuerfreiheit
§ 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV Beitragsfreiheit
Jobtickets § 3 Nr. 15 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Kindergartenzuschüsse (betragsmäßig unbegrenzt) § 3 Nr. 33 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Kurzfristige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bis 600 EUR und die Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang (betragsmäßig unbegrenzt) § 3 Nr. 34a EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Kurzfristige Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen bis 600 EUR und die Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang (betragsmäßig unbegrenzt) § 3 Nr. 34a EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und Zuschüsse zur Internetnutzung zur privaten Nutzung § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG Pauschalierung mit 25 %
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV Beitragsfreiheit
Übereignung von Diensträdern und E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten (unter 25 km/h) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG Pauschalierung mit 25 %
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV Beitragsfreiheit
Überlassung von Diensträdern und E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten (unter 25 km/h) § 3 Nr. 37 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (sog. Wallbox) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Pauschalierung mit 25 %
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV Beitragsfreiheit
Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Luftverkehr) § 3 Nr. 15 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit anderen Verkehrsmitteln, z.B. arbeitnehmereigenem Pkw § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG Pauschalierung mit 15 %[2]
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV Beitragsfreiheit
Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge bis 600 EUR § 3 Nr. 34 EStG Steuerfreiheit
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV Beitragsfreiheit
[1] Keine eigenständige Beitragsfreiheit. Bestandteil der Beitragsfreiheit für Aufwendungen der betrieblichen Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
[2] Mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

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