Der Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen muss zwingend folgende Informationen im Zusammenhang mit oder in Hinsicht auf Nachhaltigkeitsaspekte enthalten:[1]

  • Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens, einschließlich Angaben zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken, zu Chancen und zur Art und Weise, wie das Geschäftsmodell mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad vereinbar ist, wie das Unternehmen den Belangen seiner Interessenträger und den Auswirkungen seiner Tätigkeit Rechnung trägt und die Strategie des Unternehmens umsetzt[2]
  • Eine Beschreibung der zeitgebundenen Nachhaltigkeitsziele[3]
  • Eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane; eine Beschreibung der Unternehmenspolitik[4]
  • Eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeit[5]
  • Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen[6]
  • Eine Beschreibung durchgeführter Due-Dilligence-Prüfungen, der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seiner Wertschöpfungskette oder seinen Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind sowie Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung, Minderung, Behebung oder Beendigung negativer Auswirkungen und die Ergebnisse dieser Maßnahmen[7]
  • Eine Beschreibung der wichtigsten Risiken und Abhängigkeiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist[8]
  • Sämtliche Indikatoren, die für die genannten Informationen relevant sind[9]
[1] Art. 19a Abs. 2 n. F. bzw. § 29a Abs. 2 n. F.
[2] Buchst. a.
[3] Buchst. b.
[4] Buchst. c.
[5] Buchst. d.
[6] Buchst. e.
[7] Buchst. f.
[8] Buchst. g.
[9] Buchst. h.

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