Zwischen

.........................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

.........................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

.........................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

.........................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Nachhaltigkeit getroffen:

Präambel

Die Betriebsparteien sind sich darin einig, dass der Betrieb/das Unternehmen/der Konzern auch Verantwortung für ethisches wirtschaftliches Handeln trägt. Dies setzt nachhaltiges Wirtschaften in ökologischen, sozialen und ökonomischen Feldern voraus.[1] Die Betriebsparteien einschließlich aller Mitarbeiter verstehen sich als eine solche Wertegemeinschaft.

Unternehmen sind bedeutende Akteure bei der Umsetzung der Entwicklungsziele, denn sie prägen durch ihr wirtschaftliches Handeln die Bedingungen in ihrem Herkunftsland und in ihren Produktionsländern. Das gilt auch für international agierende kleine und mittlere Unternehmen. Durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung können sie soziale und ökologische Innovation für eine nachhaltige Gestaltung unserer Welt vorantreiben.

Die UN-Resolution "Die Transformation unserer Welt: Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" ist ein durch alle Mitgliedstaaten der UN geführter politischer Aktionsplan für die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Herstellung, Verbesserung, Wahrung und zum zukünftigen Erhalt des Wohlstands innerhalb der planetaren Grenzen für alle derzeitigen und zukünftigen Menschen gleichermaßen. Sie setzt sich zum Ziel, die weltweiten bisherigen und zukünftigen Missstände systematisch abzuschaffen. Mit der Agenda 2030 haben sich alle UN-Staaten verpflichtet, die 17 SDGs bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Das Unternehmen beteiligt sich an der Umsetzung dieser Ziele nach Kräften.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb[2] .................... tätigen Mitarbeiter.

    VARIANTE

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Konzern tätigen Mitarbeiter.

  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass der Zweck dieser Betriebsvereinbarung nur dann erreicht werden kann, wenn leitende Angestellte im gleichen Maße sich den Zielsetzungen dieser Betriebsvereinbarung verpflichten. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Arbeitgeber, mit leitenden Angestellten Vereinbarungen, gleich ob als Richtlinie oder als individualvertragliche Vereinbarung, zu schließen, durch die leitende Angestellte an die Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung gebunden werden.[3]

§ 2 Grundsätze

Die Betriebsparteien vereinbaren verbindlich und übereinstimmend:

  1. Ziel des Unternehmens/des Konzerns ist eine ethische Marktwirtschaft. Ethische Marktwirtschaft bedeutet, nicht nur die Vermehrung von Geldkapital zu verfolgen, sondern zu einem guten Leben für alle Menschen beizutragen.
  2. Das Unternehmen setzt sich für die Menschenwürde, die Menschenrechte und die ökologische Verantwortung als Gemeinwohlwerte auch in der Wirtschaft ein.
  3. Wie diese Werte im unternehmerischen Alltag gelebt werden können, zeigt die Gemeinwohl-Matrix [Anlage X]. Sie wird laufend weiterentwickelt und soll demokratisch entschieden werden.
  4. Auch nachhaltig operierende Unternehmen streben Gewinne an. Diese Unternehmensgewinne dienen der Stärkung der Unternehmen sowie der Einkommenserzielung und der Alterssicherung der Unternehmer und der Mitarbeiter, nicht aber [Alternative: nur] der Vermögensvermehrung externer Stakeholder.[4] So gelangen die Unternehmer zu Freiräumen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, frei vom Druck zu größtmöglicher Kapitalrendite.
  5. Die Betriebsparteien werden übereinstimmend und insbesondere an institutionelle Stakeholder die Erwartung richten, dass diese ihre Eigentumsrechte aktiv und verantwortungsvoll auf der Grundlage von transparenten, ethisch fundierten und die Nachhaltigkeit berücksichtigenden Grundsätzen ausüben. Dies umfasst insbesondere ein Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen dieser Betriebsvereinbarung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  6. Die Betriebsparteien werden übereinstimmend dazu einladen, die Verwirklichung der hier vereinbarten Werte in Wirtschaft und Gesellschaft mitzugestalten. Alle Ideen für eine nachhaltige Wirtschaftsordnung sollen in demokratischen Prozessen entwickelt werden.
  7. Das Unternehmen strebt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für die in dieser Betriebsvereinbarung niedergelegten Grundsätze der Nachhaltigkeit bei seinen Mitarbeitern, am Markt, durch Kunden, Kooperationspartnern und Stakeholdern an. Mit der Begrenzung von Vermögensungleichheiten sollen die Chancen für die gleichberechtigte Teilhabe Aller am wirtschaft...

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