Neben der Frage, ob der Arbeitgeber die jeweiligen Arbeitnehmer einseitig verpflichten kann, spielt bei der Einführung und Durchsetzung von Maßnahmen die Vergütung eine entscheidende Rolle. Arbeitgeber können hierdurch positive Anreize für die Belegschaft schaffen, sich im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zu verhalten. Dabei darf aber auch die intrinsische Motivation der Arbeitnehmer an nachhaltigen Verhalten nicht unterschätzt werden.

Gerade die variable Vergütung kann zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden. Ausgangspunkt ist die Vergütung der Geschäftsführungsebene. Hier wird mittlerweile immer öfter ein Mix aus kurzfristigen und langfristigen Zielen gewählt, um damit das Handeln nicht nur auf die kurzfristigen Gewinne des Unternehmens auszurichten. Aber auch bei den weiteren Führungskräften des Unternehmens spielt das Thema der Bezahlung eine wichtige Rolle. Gerade wenn Führungskräfte in ihrer Rolle die Nachhaltigkeitsstrategie vorleben, kann diese im Unternehmen ein Erfolg werden. Unterhalb der leitenden Angestellten ist das Vergütungssystem teilweise durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. Dabei können dann klassischerweise bei einer variablen Zielvereinbarung auch Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie eingebaut werden.

Neben der variablen Vergütung mit Zielvereinbarung können auch Prämien eingesetzt werden, die ein bestimmtes nachhaltiges Verhalten belohnt (z. B. Papiersparprämie). Teilweise werden diese Prämien auch im Rahmen eines Wettbewerbs um die besten Nachhaltigkeitsideen im Unternehmen ausgelobt. Hierdurch kann die Belegschaft insgesamt positiv zu einem Verhalten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie motiviert werden.

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