Nachgelagerte Besteuerung bezeichnet das Prinzip, Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase steuerfrei zu stellen, um die späteren Leistungen in der Auszahlungsphase (in voller Höhe) besteuern zu können.
Lohnsteuer: Typische Fälle der nachgelagerten Besteuerung sind § 19 Abs. 2 EStG sowie § 22 Nr. 5 EStG. Auch das BMF-Schreiben v. 17.6.2009, IV C 5 S 2332/07/004, BStBl 2009 I S. 1286, geändert durch BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004, BStBl 2019 I S. 874, zu den Zeitwertkonten regelt die nachgelagerte Besteuerung.
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