Ab dem 1.1.2018 gilt das komplett neu gefasste Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen informieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge