Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:

  • Entsprechende Regelungen zum Verhalten bei Reisen in Drittstaatsländer sollten in die Homeoffice-Vereinbarung sowie in interne Richtlinien aufgenommen werden
  • Personenbezogene Daten sollten nur auf Endgeräten, die Arbeitnehmer mit sich führen, verschlüsselt lokal gespeichert werden
  • Pseudonymisierung von Daten
  • Einsatz von VPN für den Zugriff und den Abruf von Unternehmensressourcen
  • Beschränkung von Zugriffsberechtigungen auf unverzichtbaren Umfang

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