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Fehler des Vorgesetzten beim Mitarbeitergespräch | Auswirkungen auf das Mitarbeitergespräch |
Der Gesprächstermin wird zu kurzfristig angesetzt. | Beide Gesprächspartner sind aufgrund von Zeitmangel nicht oder nur ausreichend vorbereitet. |
Für das Gespräch wird zu wenig Zeit eingeplant. | Der Mitarbeiter fühlt sich nicht ernst genommen. Der Vorgesetze gerät in Hektik, Termindruck, Stress. |
Das konkrete Thema (= Gesprächsanlass) wird nicht bekanntgegeben. | Der Mitarbeiter ist nicht oder nur unzureichend auf das Thema vorbereitet. Unwissenheit macht Angst. |
Der Vorgesetzte ist nicht ausreichend vorbereitet. | Das Gespräch verläuft unstrukturiert, gibt dem Mitarbeiter wenig bzw. keine Orientierung. Der Mitarbeiter stellt die Ernsthaftigkeit des Gespräches in Frage. |
Der Vorgesetzte lässt Unterbrechungen, z.B. Telefonate, zu. | Der Mitarbeiter fühlt sich nicht ernst genommen. Der Vorgesetzte läuft Gefahr, den roten Faden zu verlieren. |
Der Mitarbeiter wird unterbrochen, der Vorgesetzte hört nicht oder nur unzureichend zu. | Der Mitarbeiter empfindet dieses Verhalten als Desinteresse gegenüber seiner Person. Demotivation und Frustration sind mögliche Konsequenzen. |
Der Vorgesetzte trifft (vorschnell) eine Entscheidung, ohne dass er mit dem Mitarbeiter alle Einzelheiten besprochen hat. | Der Mitarbeiter fühlt sich nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden, er interpretiert die Entscheidung als "von oben herab" getroffen. Die Umsetzung wird nicht vom Mitarbeiter verantwortet. |
Der Vorgesetzte spielt seine hierarchische Stellung und seine größere Gesprächserfahrung aus. | Der Mitarbeiter hat aufgrund mangelnder Redegewandtheit Angst, dem Vorgesetzten seine ehrliche Meinung mitzuteilen. |
Der Vorgesetzte beendet das Mitarbeitergespräch ohne Ergebnis. | Der Mitarbeiter hat den Eindruck, dass das Gespräch nur eine Alibifunktion hat. Es gibt keine umsetzbaren Ziele oder konkrete Maßnahmen an die man beim nächsten Gespräch anknüpfen kann. |
Der Vorgesetzte führt kein Protokoll / dokumentiert das Gespräch nicht. | Es gibt keine schriftlich dokumentierten Vereinbarungen, welche nachgehalten werden können. Für ggfs. notwendige arbeitsrechtliche Maßnahmen ist kein unterstützendes Material vorhanden. |
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