Die Neuen Standardvertragsklauseln konnten seit dem 27.6.2021 für den Schutz von Übermittlungen verwendet werden. Die bestehenden Standardvertragsklauseln behielten bis zum 27.9.2021 ihre Gültigkeit, sodass Verantwortliche in diesem Zeitraum bei neuen Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Klauselwerken wählen konnten. Bis zum 27.12.2022 mussten Verantwortliche alle bestehenden Verträge an die Neuen Standardvertragsklauseln anpassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass nunmehr ausschließlich die Neuen Standardvertragsklauseln genutzt werden – in bestehenden wie in neuen Verträgen.

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