Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei. Bei einem bestehenden Minijob verliert mit dem Tag vor Beginn solcher Leistungen der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht seine Wirkung. Dennoch bleibt der Minijobber durchgehend rentenversicherungsfrei, da wegen des Versorgungsbezugs die Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes eintritt.

 
Achtung

Kein Antrag auf Befreiung erforderlich

Bei Beschäftigungsbeginn während des Bezugs der genannten Versorgung ist kein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht erforderlich.

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