Menschen mit Schwerbehinderung i. S. d. SGB XI können der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 3 Jahre gesetzlich krankenversichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen.[1]
Satzungsregelung der Krankenkasse gilt
Die Satzung der Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von einer Altersgrenze abhängig machen. Von dieser Möglichkeit hat eine Vielzahl von Krankenkassen Gebrauch gemacht. Häufig wird der Beitritt nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres zugelassen.
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