Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Meldeverfahrens ist die Anmeldung dieser sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel "190" und der Beitragsgruppe "0000" an die zuständige Einzugsstelle. In der UV-Jahresmeldung sind das unfallversicherungspflichtige Entgelt (erzieltes Bruttoentgelt bis zum Höchstjahresverdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers) und die weiteren unfallversicherungsspezifischen Daten anzugeben.

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