Bei der ZMediatAusbVO handelt es sich um die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Mit Wirkung zum 1.3.2024 wird diese grundlegend reformiert werden. Unter anderem wird der Mindestumfang der Ausbildung von 120 auf 130 Zeitstunden erhöht und die Online-Mediation Bestandteil der Ausbildung.[1] Die Inhalte der Ausbildung sowie deren zeitlicher Anteil werden durch die Verordnung umfassend geregelt, damit ein einheitlicher Ausbildungsstandard von zertifizierten Mediatoren gewährleistet wird.

[1] BGBl I unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/185/VO.html?nn=54248 (Abrufdatum: 1.9.2023).

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