Zusammenfassung

 
Begriff

Jede Tätigkeit, die den Einsatz menschlicher Kraft zum Heben, Halten, Absetzen, Tragen, Schieben oder Ziehen erfordert, bedeutet manuelle Lastenhandhabung. Das kann direkt oder indirekt mithilfe von Werkzeugen oder Hilfsmitteln geschehen. Der Krafteinsatz kann über Hände, Arme, Schultern, Brust, Rücken, Beine oder kombiniert erfolgen. Eine Last kann ein Gegenstand in Gebinden oder unverpackt, aber auch ein Mensch oder Tier sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die manuelle Lastenhandhabung gelten neben den generellen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (z. B. menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, § 2 Abs. 1 ArbSchG) insbesondere die Vorgaben der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Sie gilt für die manuelle Handhabung, die eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen kann. Weitere wichtige Regelungen enthalten die folgenden Vorschriften:

  • § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 5 Mutterschutzgesetz
  • § 22 Abs. 1 Satz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • ArbMedVV: Arbeitsmedizinische Vorsorge mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR)
  • DIN EN 1005-1:2009-04 "Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung, Teil 1: Begriffe"
  • DIN EN 1005-2:2009-05 "Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung, Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen"
  • DIN EN 1005-3:2009-01: "Sicherheit von Maschinen _ Menschliche körperliche Leistungen, Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung"
  • DIN EN 1005-4: 2009-01 "Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung, Teil 4: Bewertung von Körperhaltung und Bewegung bei der Arbeit an Maschinen"

1 Physische Gefährdungsfaktoren

Unter physischen Gefährdungsfaktoren werden Belastungen verstanden, die beim Einsatz der Muskulatur sowie des Stütz- und Bewegungsapparates auf den Menschen einwirken. Gefährdend wirkende Faktoren lassen sich in 3 Gruppen teilen.

1.1 Schwere dynamische Arbeit

  • Halten, Heben und Transportieren von Lasten mit den Händen und/oder Körperteilen;
  • Muskelgruppen über 1/7 der gesamten Skelettmuskelmasse werden eingesetzt;
  • Die Gefährdung bei manueller Handhabung von Lasten ist abhängig von Größe, Gewicht, Schwerpunkt der Last, räumlichen Bedingungen (Platz und Untergrund), erzwungener Körperhaltung, Bewegungsformen und Arbeitstempo;
  • Kennzeichen der Beanspruchung ist die Begrenzung der Leistungsfähigkeit der Sauerstoffversorgung durch Herz, Kreislauf, Atmung und damit verbunden eine energetische Beanspruchung des gesamten Organismus.
  • Arbeitsbeispiele: Auf- und Abladen von Säcken, Verladen von Stückgut, Umladen palettierter Waren, Pakete sortieren.

1.2 Einseitige dynamische Arbeit

  • Immer wiederkehrende Bewegung kleiner Muskelgruppen bei Montagearbeiten, z. B. in ungünstiger Körperhaltung (Körperzwangshaltungen werden gesondert in der Leitmerkmalmethode betrachtet);
  • Kleine Muskelgruppen mit höherer Bewegungsfrequenz;
  • Kennzeichen der Beanspruchung: die maximale Arbeitsdauer ist durch die Arbeitsfähigkeit der Muskulatur begrenzt;
  • Arbeitsbeispiele: Handhebelpresse, Maschinenbetätigung, Schere betätigen.

1.3 Statische Arbeit

Statische Arbeit kann als Haltearbeit auftreten beim Einsatz von Werkstücken und Geräten. Statische Haltungsarbeit entsteht z. B. bei gebeugten Körperhaltungen im Sitzen oder im Stehen.

Bei der täglichen Arbeit treten diese Faktoren häufig kombiniert auf. Einzelne kleinere Muskelgruppen an den Händen und Armen werden stark dynamisch beansprucht, gleichzeitig verrichten andere Körperteile, wie Schultern und Nacken statische Haltungsarbeit (Montagearbeitsplätzen im Stehen, Arbeitsplätze im Stehen im Labor, wo nur kleines Gewicht bewegt wird, wie z. B. Messeinheit, Lötfaden).

Die Durchblutung wird bereits bei Anspannung von 15 % der maximalen Kraft durch den Muskelinnendruck gedrosselt. Dadurch ergibt sich eine starke Beschränkung der Arbeitsdauer auf wenige Minuten.

2 Quellen für physische Gefährdung

 
Achtung

Keine isolierte Betrachtung

Die einzelnen Quellen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr führt oftmals erst das Zusammentreffen verschiedener Einflussfaktoren zum Wirksamwerden der physischen Gefährdung. Deshalb sind die neuen Leitmerkmalmethoden in 6 Untergruppen eingeteilt. Gibt es pro Arbeitstag mehrere unterschiedliche Teil-Tätigkeiten, sind diese getrennt zu erfassen und zu beurteilen. Die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung kann nur dann beurteilt werden, wenn alle während eines Arbeitstags vorliegenden körperlichen Belastungen beurteilt werden.

2.1 Zu handhabende Last

  • Gewicht
  • Form und Größe
  • Trageform der Last
  • Lage der Zugriffsstellen
  • Schwerpunktlage bestimmt den Gefährdungsgrad
  • Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung

2.2 Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung

  • Technische Ausstattung, v. a. Art und Beschaffenheit von Maschinen, die bestückt werden sollen, die technischen Hilfsmittel für den Materialtransport, die Einrichtung des Pflegezimmers, die Arbeitshilfsmittel können die physische Belastung erhöhen.
  • Räumliche Anforderung, z. B. der Materialbereitstellung, der Bewegungsraum vor dem Förderband, die freie Bewegungsfläche am Patientenbett, der unebene Boden auf dem transpo...

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