Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen

  • Ausstellungen auf Messen (Aufbau und Verkauf sind meldepflichtig)
  • Teilnahme an Kongressen oder Veranstaltungen (Redner gegen Entgelt sind meldepflichtig)
  • Teilnahme an firmeninternen Besprechungen
  • Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen
  • Transitverkehr
  • Anlieferung von Waren im Werkverkehr
  • Tätigkeiten im Transportgewerbe

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