Leitsatz (amtlich)

Im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist Unternehmer, wer rechtlich die Entscheidungsbefugnis hat, hingegen nicht, wer auf Grund tatsächlich überlassener Entscheidungsbefugnis das Unternehmen betreibt, ohne daß es auch - rechtlich unmittelbar - auf seine Rechnung geht.

 

Orientierungssatz

Zur Unternehmereigenschaft des Ehemannes der Alleinerbin einer Schreinerei, der als Schreinermeister im Betrieb tätig ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665155

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