Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Zuordnung kleinerer landwirtschaftlicher Unternehmen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

 

Orientierungssatz

1. Abgrenzung kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen zu Flächen, die nicht der Beitragspflicht unterliegen.

2. Das Halten von durchschnittlichen acht Altschafen auf einer 1,25 ha großen Wiese stellt Bodenbewirtschaftung iS eines landwirtschaftlichen Unternehmens dar.

3. Für die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist es ohne Bedeutung, mit welcher Motivation das landwirtschaftliche Unternehmen betrieben wird und welche Herkunft, Stand und Ausbildung der Unternehmer besitzt. Auch spielt die individuelle soziale Schutzbedürftigkeit des Unternehmers keine Rolle.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667785

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