Bei verspäteter Auszahlung von Akkordspitzen sind diese – unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung – gleichmäßig auf die Entgeltzahlungszeiträume, in denen sie verdient wurden, zu verteilen. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Gruppenakkord handelt und der Anteil des einzelnen Arbeitnehmers nicht genau festgestellt werden kann.[1]

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