Stellt der Arbeitgeber nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest, dass diese fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Anmeldung abzugeben. Diese Anmeldung ist als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung besonders kenntlich zu machen; hierzu ist in Kennziffer 10 eine "1" einzutragen.
Jeder Anmeldezeitraum gesondert zu berichtigen
Für die Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume müssen jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen abgegeben werden.
Berichtigung muss begründet werden
Ergänzend ist der Grund für die Abgabe der berichtigten Lohnsteuer-Anmeldung auf einem der Anmeldung beizufügenden gesonderten Blatt anzugeben.
Bloße Berichtigung von Einzel- oder Differenzbeträgen nicht ausreichend
In die berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung müssen alle Angaben für den betreffenden Anmeldungszeitraum aufgenommen werden, und zwar auch diejenigen Angaben, die nicht zu berichtigen sind und schon erklärt wurden (Bruttoanmeldung). Es ist nicht zulässig, nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden.
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