Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt (unabhängig von der Rechtsform) für alle größeren Unternehmen mit Sitz in Deutschland

  • ab dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland (dies sind rund 600 Unternehmen).
  • ab dem 1.1.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland (ca. 2.900 Unternehmen).

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