Das Führen eines sogenannten Plan-Arbeitszeitkontos kann dem mit "Überlaufmodellen" verbundenen Zeitverbrauchsanreiz entgegenwirken. Denn die Differenzen zwischen Plan- und Vertragsarbeitszeit werden betrieblich geplant – z. B. im Schichtbetrieb – bzw. vorab vereinbart – z. B. bei Vereinbarung planmäßiger Soll-Arbeitszeiten (Plan-Arbeitszeit) – oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Die Differenz zwischen Plan-Arbeitszeit und Vertragsarbeitszeit wird auf dem Langzeitkonto verbucht. Der Aufbau des Guthabens im Langzeitkonto entsteht damit allein aufgrund betrieblicher Planung – und nicht etwa deshalb, weil ein Mitarbeiter dies für sich selbst so entschieden hat.

 
Praxis-Beispiel

Planarbeitszeitkonto

In einem Unternehmen der chemischen Industrie arbeiten die Mitarbeiter im Dreischichtbetrieb an den Tagen Montag bis Freitag. Die anzurechnende Arbeitszeit pro Schicht beträgt einschließlich der als Arbeitszeit bezahlten Pause 8 Stunden (sog. Plan-Arbeitszeit). Die anteilige Vertragsarbeitszeit beträgt jedoch nur 7,5 Stunden pro Tag (37,5 Stunden : 5 Arbeitstage/Kalenderwoche = 7,5 Stunden/Arbeitstag).

An jedem Arbeitstag Montag bis Freitag läuft eine Differenz zwischen eingeteilter Planarbeitszeit und vertraglicher (Soll-)Arbeitszeit von 0,5 Stunden auf. Diese Differenz können die Mitarbeiter im Wege des Dauerzeitsparens auf einem Lebensarbeitszeitkonto verbuchen. Das entstehende Zeitguthaben dient der (Mit-)Finanzierung des vorgezogenen Ruhestands.

Daneben wird ein Zeitkonto für den fortlaufenden Zeitausgleich geführt, das unabhängig von der Entwicklung des Lebensarbeitszeitkontos auf der Grundlage der Plan-Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag geführt wird (Nulllinie des Zeitkontos bei 8 Stunden/Tag).

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