Entscheidungsstichwort (Thema)
Verschulden bei Vertragsschluß
Leitsatz (redaktionell)
Hat der Arbeitgeber einem Stellenbewerber erklärt, er könne sicher mit einer Einstellung rechnen, so haftet er bei einem nicht durch sachliche Gründe veranlaßten Abbruch der Vertragsverhandlungen auf Ersatz des Vertrauensschadens.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Entscheidung vom 16.12.1992; Aktenzeichen 3 Ca 2000/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 444270 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 276 BGB, Nr 2 (LT1) |
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