Entscheidungsstichwort (Thema)

Kürzung einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wenn ein Arbeitgeber eine freiwillige Weihnachtsgratifikation wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kürzt, braucht er nicht weiter nach den Ursachen der Erkrankungen zu forschen und zu differenzieren; die Nichtberücksichtigung der Tatsache, daß eine Erkrankung durch eine Schwangerschaft verursacht war, ist keine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts, auch keine mittelbare.

2. Eine anspruchsmindernde Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs ist ebenfalls keine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts, auch keine mittelbare und auch dann nicht, wenn der Erziehungsurlaub mehr von Frauen als von Männern in Anspruch genommen wird.

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 21.07.1992; Aktenzeichen 5 Ca 410/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446047

Bibliothek, BAG (LT1-2)

LAGE § 611 BGB Gratifikation, Nr 20 (LT1-2)

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