Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des Wirtschaftsausschusses

 

Leitsatz (amtlich)

Das Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses i. S. v. § 109 Satz 1 BetrVG bedarf einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung dieses Gremiums. Fehlt sie, ist die vom Betriebsrat angerufene Einigungsstelle offensichtlich unzuständig.

 

Normenkette

BetrVG §§ 106, 109; ArbGG § 100

 

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 22.12.2015; Aktenzeichen 11 BV 306/15)

 

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.12.2015 - 11 BV 306/15 - wird zurückgewiesen.

 

Gründe

Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle.

Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin betreibt in N. ein Unternehmen der Metallverarbeitung mit circa 1050 Arbeitnehmern. Der Antragssteller ist der dort gebildete Betriebsrat. Dieser hat nach § 107 Abs. 3 die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses einem Ausschuss des Betriebsrats übertragen.

Am 16.10.2015 versandte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, der auch zugleich Vorsitzender des Betriebsrats ist, eine zweiseitige Tagesordnung für eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.10.2015 mit circa 29 Tagesordnungspunkten nebst Unterpunkten (Bl. 48 bis 49 d. A.). In der Sitzung am 19.10.2015 konnten nicht alle Punkte behandelt werden. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses wies auf die Möglichkeit hin, dass der Arbeitgeber schriftlich auf die einzelnen Punkte eingehen könne. Mit Schreiben vom 19.10.2015 (Bl. 96 bis 99 d. A.) nahm der Geschäftsführer Stellung. Mit E-Mail vom 20.10.2015 hakte der stellvertretende Vorsitzende wegen bestimmter Unterlagen nach. Welche Unterlagen in der Folge zwischen den Beteiligten gewechselten wurden, ist streitig.

Mit Schreiben vom 16.11.2015 (Bl. 50 bis 52 d. A.) lud der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses zu einer Wirtschaftsausschusssitzung. Die Ladung enthielt die Tagesordnung mit circa 55 Unterpunkten. Am 18.11.2015 beschloss der Betriebsrat, "bezüglich der von der Arbeitgeberin dem WA-Ausschuss nicht erteilten Informationen" die Einigungsstelle anzurufen und zur Durchführung eines entsprechenden Beschlussverfahrens einschließlich der Rechtsmittelinstanz einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Sitzung des Wirtschaftsausschusses fand am 14.12.2015 statt. Wegen eines Auslandstermins verließ der Geschäftsführer die Sitzung nach circa eineinhalb Stunden.

Am selben Tag hat der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragt,

  • I.

    den Direktor des Arbeitsgerichts a.D. G.-K. U. als Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen zu dem folgenden Regelungsgegenstand:

    "Die Beklagte ist verpflichtet, dem Wirtschaftsausschuss folgende Informationen zu erteilen sowie die jeweiligen dazugehörenden Unterlagen vorzulegen:

    1. wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens

      1. Monatsabschlüsse Januar bis Oktober 2015 (in gleicher Form wie sie nach T. übermittelt werden)
      2. Welche Kosten kommen auf das Unternehmen bei der Nachzahlung ERA zu? Gibt es dazu Rücklagen? Wann soll die Zahlung erfolgen? (Bitte entsprechende Unterlagen vorlegen und erläutern)
      3. Welche Kredite hat das Unternehmen? Wie sind die Konditionen? Wie hoch sind die Zinslasten? (Bitte entsprechende Unterlagen vorlegen und erläutern)
      4. Wie hoch waren die Rechtsanwaltskosten für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 (Bitte entsprechende Unterlagen (Verträge/Aufträge) vorlegen und erläutern)
      5. Wie hoch waren die Kosten für Berater, Sachverständige, Seminarleiter, Moderatoren etc. für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 (Bitte entsprechende Unterlagen (Verträge/Aufträge) vorlegen und erläutern)
      6. Welche Kosten sind dem Unternehmen für Sponsoring, Werbung, Anzeigen, Kooperationen, Veranstaltungen, Feiern (z.B. Jahresabschluss u.Ä.), Dienstwagen, Mitgliedschaften in Vereinen, Vereinigungen etc., Kosten für Konzerne/Division, Nutzungsrechte der Marke +H.+, Werbemittel und sonstige einmalige Aufwendungen entstanden? (Bitte entsprechende aufgeschlüsselte Unterlagen für die Jahre 2010-2015 vorlegen und erläutern)
      7. Aufgeschlüsselte Personalkosten anhand von Bruttolohnlisten (auch für AT-Angestellte und GL-Mitglieder), Abfindungen, Kosten für Leiharbeitnehmer, Kosten für Aushilfskräfte, Kosten für Praktikanten und Diplomanden (bitte entsprechende aufgeschlüsselte Unterlagen für die Jahre 2010-2015 vorlegen und erläutern)
      8. Wir wünschen eine detaillierte Darstellung der tatsächlichen Einsparungen, die durch die Vereinbarung 2008/2009 (Reduktion der Personalkosten) erzielt werden konnte
    2. Produktions- und Absatzlage

      1. Wie ist die Auftragslage für die nächsten fünf Jahre? (in Tonnen, abgegossene Kästen und Produktionsschichten)
    3. Schließung der FL IMC

      1. Wir wünschen eine detaillierte Darstellung der Herstellkosten, auch im Vergleich zu anderen Fertigungslinien
      2. Wir wünschen eine detaillierte Darstellung der Personalkosten seit 2010, auch im Vergleich zu den anderen Fertigungslinien
      3. Wie wirkt sich die Schließung der FL IMC auf die anderen Bereiche im W...

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