Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage der Mitbestimmung bei der Festlegung von Fahrradabstellplätzen
Leitsatz (redaktionell)
Dem Betriebsrat steht kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der örtlichen Festlegung von Fahrradstellplätzen innerhalb des umzäunten Betriebsgeländes zu. Ein solches Mitbestimmungsrecht ergibt sich weder aus § 87 Abs 1 Nr 1 noch aus § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG.
Orientierungssatz
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - 1 ABN 9/87 -.
Verfahrensgang
ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 13.02.1986; Aktenzeichen 4 BV 11/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 442300 |
NZA 1987, 428-428 (L) |
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