Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Mitbestimmung bei der Festlegung von Fahrradabstellplätzen

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Betriebsrat steht kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der örtlichen Festlegung von Fahrradstellplätzen innerhalb des umzäunten Betriebsgeländes zu. Ein solches Mitbestimmungsrecht ergibt sich weder aus § 87 Abs 1 Nr 1 noch aus § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG.

 

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - 1 ABN 9/87 -.

 

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 13.02.1986; Aktenzeichen 4 BV 11/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442300

NZA 1987, 428-428 (L)

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