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Bei einer 5-Tage-Woche haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr, dabei kann der Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammengefasst werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende beträgt der Anspruch aber insgesamt nur 5 Arbeitstage während der gesamten Ausbildung.

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