Kurzbeschreibung

Die offiziellen Listen der Bundesagentur für Arbeit geben Aufschluss darüber, wie die Leistungen zum Kurzarbeitergeld im Jahr 2023 zu bemessen sind.

Informationen zu den Leistungssätzen 1 und 2

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug).

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2023, 67/60 %

Informationen für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben, Leistungssätze 1 und 2

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben (Geringverdiener).

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2023 - Auszubildende bis 325 EUR brutto, 67/60 %

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