§ 1 Bestimmung des Abgabesatzes

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2021 beträgt 4,2 Prozent.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 vom 23. August 2018 (BGBl. I S. 1348) außer Kraft.

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