Dieses Muster bzw. diese Vorlage kann verwendet werden, wenn eine Kündigung gegenüber einem Auszubildenden ausgesprochen werden soll.

Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses unterliegt anderen Bestimmungen als die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Auszubildende während der Ausbildung einem sehr weitgehenden Schutz unterliegen. Wer ausbildet, übernimmt gegenüber den Auszubildenden eine besondere Verpflichtung, aus der er sich nach Ablauf der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund wieder lösen kann, vgl. § 22 BBiG. Das Berufsausbildungsverhältnis ist also während seines Bestands grundsätzlich ordentlich unkündbar.

Zudem haben die zuständigen Kammern oder Innungen im Regelfall einen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzten paritätischen Ausschuss gebildet, der bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gem. § 111 Abs. 2 ArbGG zwingend vorgeschaltet ist.

Die Kündigung muss schriftlich und nach Ablauf der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen, § 22 Abs. 3 BBiG. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ist der Auszubildende minderjährig, so kann der Ausbildende eine Kündigung gemäß § 131 Abs. 2 BGB grundsätzlich nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären. § 113 BGB, wonach der Minderjährige bei Vorliegen einer Ermächtigung seitens der gesetzlichen Vertreter zur Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für die zur Durchführung und Aufhebung notwendigen Rechtsgeschäfte volle Geschäftsfähigkeit besitzt, gelangt auf Berufsausbildungsverhältnisse nicht zur Anwendung.

Ein bestehender Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung gemäß § 102 BetrVG anzuhören.

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