Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Kroatien beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage des Arbeitsinspektorats des Ministeriums für Arbeit. Das Entsendeblatt soll per E-Mail an postingdeclaration.inspektorat@mrms.hr vor Beginn der Arbeitsaufnahme übermittelt werden. Im Merkblatt selbst müssen Angaben

  • zum deutschen Unternehmen (inkl. Steueridentifikationsnummer),
  • zu einer Kontaktperson in Kroatien,
  • zu den entsandten Arbeitnehmern (einschließlich Personalausweisnummer bzw. Reisepassnummer) und
  • zur Entsendung (Beginn, Ende)

gemacht werden.

 
Wichtig

Kontaktperson

Die Kontaktperson ist als Vertreter des Unternehmens in Kroatien anzusehen. Sie ist verpflichtet, mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten und die Korrespondenz für das Unternehmen zu empfangen. Des Weiteren ist die Kontaktperson verpflichtet, bei einer Kontrolle weitere erforderliche Dokumente bereitzuhalten. Dies sind unter anderem

  • die A1 Bescheinigung,
  • der Arbeitsvertrag,
  • die Aufenthaltserlaubnis,
  • die individuelle Gehaltsliste sowie
  • die Gehaltsabrechnungen.

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