Kann Kinderpflegekrankengeld gezahlt werden, wenn ein Elternteil im Homeoffice arbeitet?
Kinderpflegekrankengeld wird auch an Eltern im Homeoffice gezahlt, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil z.B. die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Die Regelung ist bis zum 31.12.2022 befristet.

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