Unternehmen, die KI-Anwendungen der o. g. Art einsetzen oder einen solchen Einsatz in Zukunft in Betracht ziehen, können sich bereits jetzt auf die kommenden Regelungen und die o. g. Pflichten für Betreiber von KI-Systemen vorbereiten, indem Sie u.A.:

  • Schulungen zum technischen Grundverständnis und zum verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen für die Belegschaft anbieten,
  • auf die Bildung von interdisziplinären Teams hinwirken (z. B. Informatik, Recht, u. a. Fachbereiche),
  • ggf. einen Beauftragten für KI-Systeme benennen, der die Aktivitäten bündelt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht,
  • für den Einsatz von KI im HR-Bereich, insbesondere bei der Auswahl von Bewerbern und Bewertung von Mitarbeitern, ein Risk Assessment durchführen, um Funktionsweisen, Ziele und Risiken des KI-Systems zu bewerten, Risiken gering zu halten und zu dokumentieren,
  • den risikobasierten Ansatz bei Planung, Entwicklung oder Einsatz von KI-Systemen bereits jetzt berücksichtigen, das heißt, je nach Risikopotenzial einer KI-Anwendung strenge Richtlinien und Prozesse implementieren,
  • interne Richtlinien für den Umgang mit KI-Systemen wie ChatGPT oder allgemeine Richtlinien formulieren, s.h. Muster "Künstliche Intelligenz, Allgemeine Richtlinien"
  • beim In Betracht ziehen neuer KI-Systeme verstärkt auf europäische Anbieter achten, da deren Systeme die Anforderungen der KI-Verordnung eher erfüllen könnten,
  • den Betriebsrat frühzeitig in geplante Maßnahmen zur KI-Nutzung einbinden und ggf. Sachkompetenzen auch in den Gremien aufbauen, um schnellere Entscheidungen in der Zukunft zu ermöglichen.

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