Rz. 4

Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein Unfallereignis darstellt. Allerdings kann die innere Ursache ihrerseits durch einen äußeren Vorgang hervorgerufen worden sein, z. B. kann eine besondere körperliche Anstrengung den epileptischen Anfall oder ein Stresszustand den Herzinfarkt verursacht haben (dazu BSG, Urteil v. 2.2.1999, B 2 U 6/98 R). Dann liegt jedenfalls ein von außen einwirkendes Ereignis vor.

 

Rz. 4a

Da der Unfallbegriff lediglich der Abgrenzung von der inneren Ursache dient, können auch willensgesteuerte Vorgänge dem Unfallbegriff unterfallen (vgl. auch Rz. 8).

 
Praxis-Beispiel
  • Der Möbelpacker hebt einen schweren Schrank an und zieht sich dabei eine Zerrung zu. Das Verhebetrauma erfüllt insoweit den Unfallbegriff. Allerdings ist weiter zu prüfen, ob das Ereignis zu einer Einwirkung geführt hat (dazu Rz. 6 f.).
  • Ein Steinmetz verspürte beim Anheben eines ca. 70 kg schweren festgefrorenen Steins plötzlich einen stechenden Kopfschmerz. Anschließend wurde eine Subarachnoidalblutung (Einblutung im Schädelinneren) festgestellt, die zu weiteren Folgeerkrankungen führte (BSG, Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 27/04 R).
 

Rz. 4b

Es muss sich nicht um ein außergewöhnliches Ereignis handeln. Auch solche Geschehnisse, die im Rahmen der versicherten Tätigkeit "üblich" oder alltäglich sind, können ein Unfallereignis darstellen (BSG, Urteil v. 6.5.2021, B 2 U 15/19 R).

 
Praxis-Beispiel
  • Ein Arbeitnehmer stolpert über die eigenen Füße.
  • Ein S-Bahn-Fahrer führt eine Bremsung durch (BSG, Urteile v. 29.11.2011, B 2 U 10/11 R und B 2 U 23/10 R). Im letzteren Falle sieht das BSG es offenbar als entscheidend an, dass das Handeln des Zugführers durch einen Vorgang ausgelöst wurde, der zeitlich begrenzt von außen auf seinen Körper eingewirkt hat.

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