Rz. 17

Abs 4 regelt die Höhe der Rente ausgehend vom Jahresarbeitsverdienst, der auch für die Elternrente gesondert festgesetzt wird (vgl. dazu §§ 81 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge