Rz. 1

Einer Bestimmung zur Verteilung der Rentenlasten zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach deren Eingliederung zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es nicht mehr.

Entsprechend wurde mit Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) die Regelung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

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