Rz. 1

Die Vorschrift wurde geschaffen durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Sie fasst inhaltlich die früheren §§ 737 bis 739 RVO zusammen. Als Neuregelung kam Abs. 4 hinzu. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) ist mit Wirkung zum 1.1.2013 Abs. 1 Satz 1 geändert sowie Abs. 2 Satz 2 gestrichen worden.

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