Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst (JFD). Der JFD umfasst u. a. alle Tätigkeiten des früheren freiwilligen sozialen Jahres bzw. freiwilligen ökologischen Jahres.

Die Teilnehmer am JFD erhalten nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld. Dieses soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze West (2024: 453 EUR)[1] nicht übersteigen. Anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung kann auch eine entsprechende Geldersatzleistung gezahlt werden.

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