Rz. 7

Das Erforderlichkeitsgebot ist ein tragendes Element des gesamten Datenschutzes und wird durch die DSGVO ausdrücklich im Grundsatz der "Datenminimierung" des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO geregelt (vgl. Komm. zu § 35 SGB I Rz. 44).

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