Rz. 19

Da die Berichtigung keine inhaltliche Änderung des VA, sondern nur eine richtige Verlautbarung desselben darstellt, löst weder die von Amts wegen noch auf Antrag eines Beteiligten durchgeführte Berichtigung neue Rechtsbehelfsfristen aus.

 

Rz. 20

Ergeben sich aus dem ursprünglichen Bescheid in der berichtigten Form Nachzahlungsansprüche, kann bei Nichterfüllung auf Zahlung geklagt werden. Der Anspruch ergibt sich aus dem ursprünglichen Bescheid, da durch die Berichtigung nicht der Inhalt, sondern nur die Form geändert worden ist. Kommt es zu Erstattungsansprüchen nach § 50 Abs. 5, kann ein Erstattungsbescheid erlassen werden, gegen den als neuer selbständiger Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt werden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge