SGB VI § 95 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld

§ 95 i.d.F. des Rentenreformgesetzes 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgehoben worden.

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