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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76c erfassen. Die GRA der DRV zu § 76c hat den Stand 4.1.2022 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076c.html (zuletzt abgerufen am 23.4.2024). Die GRA wurde redaktionell überarbeitet und unter anderem um Hinweise zum Grundrentengesetz ergänzt.

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