Rz. 28
Zuschläge an Entgeltpunkten aus einer nach Rentenbeginn ausgeübten geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung sind grundsätzlich erst bei einem späteren Rentenfall zu berücksichtigen (vgl. § 75).
Durchschnittswerte und Rententeile zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten sind im Rahmen von § 124 zu berechnen (vgl. auch BT-Drs. 14/441 – Beschlussempfehlung S. 33).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen