Rz. 22
Aus den zuvor genannten Faktoren lässt sich folgende aktuelle Formel ableiten:
Arbeitsentgelt × 0,2688 bzw. 0,8064 * | = zusätzliche Entgeltpunkte |
Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweils maßgeblichen Kalenderjahr nach Anlage 1 zum SGB VI |
*Verhältniswert aus Arbeitgeberbeitrag (5 % bzw. 15 %) und vollem Rentenversicherungsbeitrag (18,6 % im Kalenderjahr 2020); Division von 5 durch 18,6 bzw. von 15 durch 18,6.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen