Rz. 22

Aus den zuvor genannten Faktoren lässt sich folgende aktuelle Formel ableiten:

 
Arbeitsentgelt × 0,2688 bzw. 0,8064 * = zusätzliche Entgeltpunkte
Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweils maßgeblichen Kalenderjahr nach Anlage 1 zum SGB VI

*Verhältniswert aus Arbeitgeberbeitrag (5 % bzw. 15 %) und vollem Rentenversicherungsbeitrag (18,6 % im Kalenderjahr 2020); Division von 5 durch 18,6 bzw. von 15 durch 18,6.

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